Was darf ein Schlüsseldienst maximal kosten?
Faire Spannen, die Rechtslage bei überhöhten Rechnungen und die drei Fragen, mit denen Sie unseriöse Anbieter schon am Telefon erkennen.

Kurz gesagt
Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Üblich in Essen: zugefallene Tür ab 79 €, abgeschlossene ab 99 €, dazu 29,90 € Betriebskostenpauschale – tagsüber also rund 110 bis 130 €. Bis 150 € ist eine Türöffnung üblich, zwischen 150 und 250 € braucht es einen Grund, über 400 € kann der Vertrag nach § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig sein.
- Zugefallene Tür ab 79 €, abgeschlossene ab 99 €, plus 29,90 € Pauschale
- Bis 150 € üblich – 150 bis 250 € nur mit Grund wie Nacht, Feiertag oder Sicherheitstür
- Über 400 € nicht vorbehaltlos zahlen: § 138 BGB, Verbraucherzentrale
- Preis vor der Anfahrt am Telefon nennen lassen
Eine gesetzliche Obergrenze für eine Türöffnung gibt es nicht. Was es gibt, sind übliche Spannen — und eine Grenze, ab der ein Preis rechtlich angreifbar wird. Wer beides kennt, erkennt am Telefon in zwei Minuten, mit wem er spricht.
Was eine Türöffnung in Essen üblicherweise kostet
Eine zugefallene Tür ist der einfachste Fall: Die Falle steckt im Schließblech, das Schloss ist nicht abgeschlossen. Werktags tagsüber liegt das bei uns bei 79 €. Ist die Tür abgeschlossen, wird es aufwendiger — dort beginnt es bei 99 €. Dazu kommt eine einmalige Betriebskostenpauschale von 29,90 € für Anfahrt, Werkzeug und Rechnung. Nachts, sonntags und an Feiertagen gilt ein Zuschlag.
Damit landet ein normaler Einsatz tagsüber im Bereich von rund 110 bis 130 €, nachts entsprechend höher. Das ist der Maßstab, an dem Sie jedes andere Angebot messen können.
Ab wann ein Preis rechtlich angreifbar wird
Der entscheidende Begriff heißt Sittenwidrigkeit. Liegt der verlangte Preis auffällig über dem Üblichen, kann der Vertrag nach § 138 BGB nichtig sein. Als grobe Einordnung gilt: Bis 150 € ist eine Türöffnung üblich, auch abends. Zwischen 150 und 250 € braucht es einen Grund — Nacht, Feiertag, Sicherheitstür oder ersetztes Material. Zwischen 250 und 400 € ist eine einfache zugefallene Tür schwer zu rechtfertigen; heben Sie die Rechnung auf und lassen Sie sich beraten. Über 400 € sollten Sie nicht vorbehaltlos zahlen.
Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wer eine Rechnung in dieser Höhe vor sich hat, notiert am besten schriftlich einen Vorbehalt und wendet sich an die Verbraucherzentrale.
Drei Fragen, die Sie vor der Anfahrt stellen sollten
Unseriöse Anbieter fallen fast immer an denselben drei Stellen auf. Fragen Sie am Telefon:
- Was kostet der Einsatz insgesamt, inklusive Anfahrt? Wer keine Zahl nennt, nennt sie später.
- Von wo fahren Sie los? Ein Betrieb aus Essen sagt eine Straße. Eine Vermittlung sagt „aus Ihrer Nähe“.
- Kommen Sie selbst oder ein Partnerbetrieb? Wer weitervermittelt, hat auf den Endpreis keinen Einfluss.
Woran Sie eine seriöse Rechnung erkennen
Auf der Rechnung stehen Betrieb, Anschrift, Datum, Uhrzeit und die einzelnen Positionen — Türöffnung, Pauschale, gegebenenfalls Material. Der Betrag entspricht dem, was am Telefon genannt wurde. Wer vor Ort neu verhandelt, sobald die Tür offen ist, arbeitet nicht seriös.
Häufige Fragen zu diesem Thema
- Was kostet eine Türöffnung nachts?
- Nachts, sonntags und an Feiertagen gilt ein Zuschlag auf den Grundpreis. Den genauen Betrag hören Sie bei uns am Telefon, bevor jemand losfährt — die Preistabelle auf der Kostenseite zeigt alle Zeiten nebeneinander.
- Muss ich sofort bar bezahlen?
- Nein. Bei uns können Sie bar, mit Karte, per Apple Pay, Google Pay oder PayPal zahlen. Eine Rechnung bekommen Sie in jedem Fall, auch nachts.
- Was mache ich mit einer überhöhten Rechnung?
- Zahlen Sie nicht vorbehaltlos. Vermerken Sie schriftlich einen Vorbehalt, heben Sie die Rechnung auf und wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale. Liegt der Preis auffällig über dem Üblichen, kann der Vertrag nach § 138 BGB nichtig sein.